AIDA Praxis Blog

14.11.2022, AO Redaktion

Die eAU (elektronische ArbeitsUnfähigkeitsbescheinigung) startet ab 1.1.2023 in den Echtbetrieb.

Medizinische Einrichtungen melden Arbeitsunfähigkeiten (bis auf einige Ausnahmen) digital direkt an die Krankenkassen. Obwohl Arbeitnehmende weiterhin ein Schriftstück in die Hand bekommen, ändert sich einiges im Prozess der Datenübermittlung und Verarbeitung.

Bei AIDA ist die Verarbeitung der eAU nun umgesetzt. Wer mit AIDA am eAU-Verfahren teilnehmen möchte, setzt sich bitte mit seinem betreuenden AIDA Partnerhaus in Verbindung.

Bisher sind erkrankte Personen für die Weiterleitung der Information an Arbeitgeber und Krankenversicherung selbst verantwortlich.

Neu für Arbeitgeber in dem Verfahren ist nun, daß sie selbst verantwortlich sind, sich die elektronisch an die Krankenkassen übermittelten Informationen zu besorgen. Das erfolgt direkt bei der Krankenkasse oder über den entsprechenden autorisierten Entgeldabrechner.

AIDA ist mit den neuen Prozessen vertraut und hat bereits viele Anbindungen in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verwaltungen umgesetzt. Die AIDA Partner Ihrer Region stehen Ihnen bei Interesse für die Umsetzung zur Verfügung.

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